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IVW Online vs. Mobile – Endlich Schluss mit Obstsalat?

Seit kurzem weist die IVW nun Online- und Mobile-Zugriffe auf Internetinhalte getrennt voneinander aus. Das ist gut und auch längst überfällig, bedenkt man, wie viel, oft und lange mittlerweile mobil gesurft wird. Der analytisch veranlagte Mediaplaner kann zukünftig also zwischen klassischer – die IVW verwendet hierfür das eher unschöne Wort „stationärer“ – Online-Nutzung und mobilen Aufrufen unterscheiden. Kurzfristig dürfte das an der einen oder anderen Stelle für Verwirrung sorgen, da vermeintliche Reichweiten-Explosionen oder auch –Abstürze lediglich der neuen Differenzierung geschuldet sind.

Mobile Devices

Dass es jedenfalls überhaupt eine unabhängige Instanz gibt, die endlich Online- und Mobile-Zahlen (wir bleiben mal ganz bewusst bei diesen begrifflichen Bezeichnungen; trennscharf wird das so oder so nicht) in verschiedenen Kategorien getrennt ausweist, ist für viele Werbetreibende, Planer und Einkäufer sicherlich erst einmal ein Segen. Allerdings sei auch betont, dass bis Juni oftmals munter alles in einen Topf geworfen wurde und es einfach nur „Visits“ und „Page Impressions“ gab; das Reichweiten-Rezept war also in vielen Fällen nicht eindeutig zu erkennen. Für den Nutzer dieser Statistiken war nicht ersichtlich, wo die Reichweite generiert wird bzw. welche Nutzungssituation dahinter steckt. Manche Portale haben ihr Süppchen mit Mobile gekocht, andere wiederum nicht.

Doch was genau macht diese neue „mobile“ Nutzung aus? Die IVW-Ausweisung ermöglicht dankenswerter Weise bereits im ersten Monat nach neuer Reichweitenrechnung einen differenzierten Blick nach angesteuerten Inhalten bzw. Endgeräten und Betriebssystemen. In den neuen Bereich fallen sowohl mobile Webseiten (von der IVW mit „MEW“ abgekürzt) als auch Smartphone- und/oder Tablet-Apps, die sich teilweise und sofern vorhanden wiederum nach Betriebssystemen wie iOS oder Android unterscheiden lassen.

Trotz dieser sinnvollen Unterteilung ist letzten Endes „mobil“ nicht immer gleich „mobil“. So fällt beispielsweise der Aufruf einer klassischen Website mit einem iPad oder mit einem Notebook nicht in die Kategorie der mobilen Nutzung. Man könnte also mit einem Smartphone in der Badewanne oder am Strand von Mallorca liegen oder sich mit Tempo 250 in einem ICE von Berlin nach Hamburg bewegen – für die IVW wäre man trotzdem „stationär“ und nicht „mobil“. Es gilt also weiterhin, genau zu differenzieren und aufzupassen, welche Reichweiten, Inhalte und Nutzungssituationen analysiert werden sollen. Äpfel und Birnen kann man zumindest mittlerweile als solche erkennen; hoffentlich liegen sie eines Tages auch wirklich in getrennten Auslagen.

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